Über unsere Onlineplattform connect
können Sie fast alle Informationen und
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Während unseren Öffnungszeiten sind wir
aber auch telefonisch für Sie da:
Mitgliederregister | +41 31 388 14 34 |
Beiträge | +41 31 388 14 34 |
AHV-Ausgleichskasse
Mitglieder unserer Gründerverbände können folgende obligatorische Sozialversicherungen über die PANVICA abwickeln: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV), Erwerbsersatz bei Militär, Zivilschutz und Zivildienst, Mutter- und Vaterschaftsentschädigung sowie Betreuungsentschädigung. Zusätzlich bietet die PANVICA eine gesamtschweizerische Familienausgleichskasse (FAK) an.
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Infoblatt (Konditionen 2023)
Infoblatt (Konditionen 2024)
Melden Sie uns Ein- und Austritte Ihrer Mitarbeitenden für AHV, Pensionskasse oder Familienzulagen bequem über die Onlineplattform connect.
Die Beiträge für Arbeitnehmende werden gemeinsam für die AHV/IV/EO, ALV, FAK, PK sowie Kranken- und Unfallversicherung erhoben. Die Fakturierung erfolgt ab einer Jahreslohnsumme von CHF 200’000.– monatlich, andernfalls quartalsweise.
Informationen
Merkblatt «Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO»
Merkblatt «Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen»
Merkblatt «Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses»
Formular
Die Beiträge für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige werden gemeinsam für die AHV/IV/EO, FAK, PK sowie Kranken- und Unfallversicherung erhoben. Die Fakturierung erfolgt grundsätzlich quartalsweise.
Informationen
Merkblatt «Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO»
Merkblatt «Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO»