AHV-Ausgleichskasse

Mitglieder unserer Gründerverbände können folgende obligatorische Sozialversicherungen über die PANVICA abwickeln: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV), Erwerbsersatz bei Militär, Zivilschutz und Zivildienst, Mutter- und Vaterschaftsentschädigung sowie Betreuungsentschädigung. Zusätzlich bietet die PANVICA eine gesamtschweizerische Familienausgleichskasse (FAK) an. 

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Infoblatt (Konditionen 2023)
Infoblatt (Konditionen 2024)

Melden Sie uns Ein- und Austritte Ihrer Mitarbeitenden für AHV, Pensionskasse oder Familienzulagen bequem über die Onlineplattform connect.

Zu connect

Die Beiträge für Arbeitnehmende werden gemeinsam für die AHV/IV/EO, ALV, FAK, PK sowie Kranken- und Unfallversicherung erhoben. Die Fakturierung erfolgt ab einer Jahreslohnsumme von CHF 200’000.– monatlich, andernfalls quartalsweise.


Informationen

Merkblatt «Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO»

Merkblatt «Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen»

Merkblatt «Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses»


Formular

Anpassung Lohnsumme

Die Beiträge für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige werden gemeinsam für die AHV/IV/EO, FAK, PK sowie Kranken- und Unfallversicherung erhoben. Die Fakturierung erfolgt grundsätzlich quartalsweise.


Informationen

Merkblatt «Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO»

Merkblatt «Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO»

 

Formulare

Selbstdeklaration Persönliche Beiträge

Anmeldung Nichterwerbstätige