Während unseren Öffnungszeiten
erreichen Sie uns wie folgt:
IK-Auszug | +41 31 388 14 34 |
EO & Elternentschädigung | +41 31 388 14 33 |
Renten | +41 31 388 14 37 |
AHV-Ausgleichskasse
Wenn Sie bei einem Arbeitgeber arbeiten, welcher Mitglied einer unserer Gründerverbände ist, dann sind Sie bei PANVICA in der 1. Säule versichert, und wir sind Ihr Ansprechpartner für die Themen AHV, Invalidenversicherung, Erwerbsersatz (EO), Elternentschädigung sowie Familienzulagen.
Siehe auch: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Wer prüfen möchte, ob seine Einkommen und Löhne korrekt abgerechnet und im Individuellen Konto (IK) verbucht worden sind, kann bei der Ausgleichskasse kostenlos einen Kontoauszug verlangen (schriftlich oder elektronisch unter Angabe der AHV-Nummer). Die Zustellung des Kontoauszugs erfolgt aus Datenschutzgründen nur an die Postadresse (nicht Postfach) der versicherten Person.
Formulare
Leistungen der AHV müssen aktiv beantragt werden. Die Anmeldung für eine Altersrente sollte drei bis vier Monate vor Beginn des Rentenanspruchs eingereicht werden.
AHV 21
Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) wurde an der Volksabstimmung vom 25. September 2022 angenommen.
Hier finden Sie die Änderungen, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Informationen
Hier finden Sie die Merkblätter zu den Leistungen der AHV.
Neuberechnung der Rente nach Referenzalter
Formulare
Anmeldung für eine Altersrente
Anmeldung für eine Hinterlassenenrente
Anmeldung zur Einkommensteilung im Scheidungsfall (Splitting)
Ab dem 40. Altersjahr kann bei der Ausgleichskasse eine unverbindliche Rentenvorausberechnung beantragt werden.
Informationen
Merkblatt «Rentenvorausberechnung»
Formulare
Das oberste Ziel der IV ist, den bestehenden Arbeitsplatz mit präventiven Mitteln zu erhalten und Personen mit Leistungseinschränkungen wieder einzugliedern. Zuständig für medizinische Abklärungen ist die IV-Stelle Ihres Wohnkantons. Die Ausgleichkasse ist letztlich nur für die Auszahlung allfälliger IV-Taggelder oder IV-Renten bzw. Hilflosenentschädigungen zuständig.
Siehe auch: Invalidenversicherung (IV)
Taggelder ergänzen Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung (IV): Sie sollen den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familienangehörigen während der Eingliederung sicherstellen.
Informationen
Auszahlungstermine Taggelder der IV
Wer Dienst leistet oder einen J+S-Leiterkurs absolviert, erhält dort eine Meldekarte (EO-Anmeldung). Arbeitnehmende geben die Karte der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber ab. Wer für die Zeit des Dienstes oder des J+S-Leiterkurses keinen Lohn erhält, bekommt die Entschädigung direkt überwiesen. Zahlt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Lohn auch für die Zeit des Dienstes oder des J+S-Leiterkurses aus, erhält sie oder er die Entschädigung.
Informationen
Entschädigungen für Dienstleistende
Merkblatt «Erwerbsausfallentschädigung»
EO für Rekrutinnen und Rekruten
Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung (MSE).
Informationen
Änderung auf den 1. Januar 2024
Merkblatt «Mutterschaftsentschädigung»
Formulare
Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung
Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung
Erwerbstätige Väter sowie die Ehefrau der Mutter, die als anderer Elternteil im Sinne von Art. 255a Abs. 1 ZGB gilt, haben im Verlauf der ersten sechs Monate nach der Geburt des Kindes Anspruch auf zwei Wochen Entschädigung.
Informationen
Änderungen auf den 1. Januar 2024
Entschädigung des andern Elternteils
Merkblatt für «Entschädigung des andern Elternteils»
Formulare
Anmeldung für eine Entschädigung des andern Elternteils
Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Entschädigung des anders Elternteils
Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen, haben Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von maximal vierzehn Wochen. Die vierzehn Wochen entsprechen maximal 98 Taggeldern bei einem Vollzeitpensum.
Informationen
Merkblatt Betreuungsentschädigung
Formulare
Anmeldung Betreuungsentschädigung
Als Nichterwerbstätige werden der Ausgleichskasse PANVICA vorzeitig pensionierte Personen angeschlossen, die uns schon bisher als selbstständig Erwerbende persönlich oder als unselbstständig Erwerbende über ihren Arbeitgeber Beiträge bezahlt haben. Der Anschluss ist frühestens ab jenem Kalenderjahr möglich, in welchem das 58. Altersjahr erreicht wird. Vorzeitig pensionierte Personen, welche diese Bedingungen nicht erfüllen, werden von der jeweiligen Ausgleichskasse ihres Wohnsitzkantons als Nichterwerbstätige erfasst.
Informationen
Merkblatt «Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO»
Formulare
In gewissen Fällen besteht ein Anrecht für die nachstehend aufgeführten Leistungen: