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Familienausgleichskasse
Anspruch auf Familienzulagen haben Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige. Es wird unterschieden zwischen Kinder- und Ausbildungszulagen.
Die Höhe der Zulagen ist kantonal unterschiedlich und liegt bei mindestens CHF 200.– bzw. CHF 250.– pro Monat. Die Kantone können zusätzliche Geburts- und Adoptionszulagen einführen. Pro Kind kann nur eine Zulage bezogen werden. Der Empfänger richtet sich nach der gesetzlich geregelten «Anspruchskonkurrenz».
Kinder- und Ausbildungszulagen
Die Anmeldung der Familienzulagen erfolgt über den Arbeitgeber, am einfachsten via Onlineplattform connect.