Absenzen melden

Melden Sie Absenzen hier an

Anmeldung Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

  • 1 – 29 Mitarbeiter in der Pensionskasse 
    melden Sie Ihre Absenzen jeweils ab 11. Tag der Arbeitsunfähigkeit auch hier an:

        Pensionskasse PANVICA:  PKP
        PANVICA Pensionskasse: Pplus   

 
  • ab 30 Mitarbeiter in der Pensionskasse
    Füllen Sie einmalig das Formular «Anmeldung für Login active time» aus
    melden Sie uns sämtliche Arbeitsunfähigkeiten Ihrer Mitarbeiter jeweils bereits ab 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit auch hier an: 

        Pensionskasse PANVICA: PKP
        PANVICA Pensionskasse: Pplus

 

Anmeldung SWICA Krankentaggeldversicherung

SWICA Versicherte SWICA
Melden Sie Ihrer Krankentaggeldversicherung SWICA die Krankheitsfälle vor Ablauf des 30. Tages der Arbeitsunfähigkeit.

 

SWICA-TIPPS AN DIE VERSICHERTEN BETRIEBE (Krankentaggeld) 

  • RECHTZEITIGE FALLMELDUNG (INKL. HINWEIS CARE MANAGEMENT BEI BEDARF)
    Auch bei einem Vertrag mit einer Wartefrist von mehr als 30 Tagen müssen Sie aufgrund der bestehenden Meldefrist von 30 Tagen die Fallmeldung vor Ablauf des 30. Tages der Arbeitsunfähigkeit SWICA einreichen. Rufen Sie Ihre Ansprechperson bei SWICA an, wenn Sie Zweifel haben, ob und wann eine Fallmeldung angezeigt und notwendig ist.
  • INFORMATION AN MITARBEITENDE BEI KRANKMELDUNG
    Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden, dass sie eine Fallmeldung an SWICA getätigt haben und SWICA telefonisch Kontakt aufnehmen wird. Sie können auch auf das Merkblatt für Mitarbeitende von SWICA hinweisen.

  • ÄNDERUNG DES ARBEITSUNFÄHIGKEITSGRADS BEI LAUFENDEN LEISTUNGSFÄLLEN
    Bitte melden Sie SWICA umgehend Änderungen im Arbeitsunfähigkeitsgrad oder wenn eine volle Arbeitsfähigkeit wieder gegeben ist, um Korrekturen zu vermeiden.

  • Bei Unklarheit ob Krankheit oder Unfall, Krankentaggeld- und Unfallmeldung ausfüllen.

 

Anmeldung für Beitragsbefreiung Pensionskasse (Arbeitsunfähigkeiten ab 90 Tage)

Pensionskasse PANVICA (PKP):     Meldung Arbeitsunfähigkeit
PANVICA Pensionskasse (Pplus):   Meldung Arbeitsunfähigkeit

 

Abmeldung Familienzulagen

Aufgrund Artikel 10 der Familienzulagenverordnung (FamZV) werden Familienzulagen nach Eintritt einer Arbeitsverhinderung, unter anderem Unfall oder Krankheit noch für den laufenden Monat, sowie die drei Folgemonate ausgerichtet. Deshalb ist es wichtig uns ab dem vierten vollen Monat Arbeitsunfähigkeit (nur Bezug von Taggeld, kein Lohn welcher AHV-pflichtig ist) eine entsprechende Meldung zukommen zu lassen, damit wir die Familienzulagen entsprechend einstellen können.
Beispiel: Ab dem 20. Januar ist eine Person aufgrund Krankheit/Unfall an der Arbeit verhindert, entsprechend werden die Familienzulagen für den laufenden Monat (Januar), sowie die drei Folgemonate (Februar-April) ausgerichtet, sobald es klar ist, dass auch im Mai keine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden kann, müssen Sie uns eine entsprechende Meldung zukommen lassen. Die Familienzulagen werden aufgrund der Meldung rückwirkend per 30. April eingestellt.

 

 

 

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

  • 1 – 29 Mitarbeiter in der Pensionskasse 
    melden Sie Ihre Absenzen jeweils ab 11. Tag der Arbeitsunfähigkeit auch hier an:

        Pensionskasse PANVICA:  PKP
        PANVICA Pensionskasse: Pplus   

 

  • ab 30 Mitarbeiter in der Pensionskasse
    Füllen Sie einmalig das Formular «Anmeldung für Login active time» aus
    Melden Sie uns sämtliche Arbeitsunfähigkeiten Ihrer Mitarbeiter jeweils bereits ab 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit auch hier an: 

        Pensionskasse PANVICA: PKP
        PANVICA Pensionskasse: Pplus

 

Unfallversicherung
Mobiliar Versicherte Mobiliar

Schadenmeldung UVG (Unfall mit Arbeitsunfähigkeit) 
Bagatellunfall-Meldung UVG

Bei Unklarheit ob Krankheit oder Unfall, Krankentaggeld- und Unfallmeldung ausfüllen.

 

Anmeldung für Beitragsbefreiung Pensionskasse (Arbeitsunfähigkeiten ab 90 Tage)

Pensionskasse PANVICA (PKP):    Meldung Arbeitsunfähigkeit
PANVICA Pensionskasse (Pplus):   Meldung Arbeitsunfähigkeit

 

Abmeldung Familienzulagen

Aufgrund Artikel 10 der Familienzulagenverordnung (FamZV) werden Familienzulagen nach Eintritt einer Arbeitsverhinderung, unter anderem Unfall oder Krankheit noch für den laufenden Monat, sowie die drei Folgemonate ausgerichtet. Deshalb ist es wichtig uns ab dem vierten vollen Monat Arbeitsunfähigkeit (nur Bezug von Taggeld, kein Lohn welcher AHV-pflichtig ist) eine entsprechende Meldung zukommen zu lassen, damit wir die Familienzulagen entsprechend einstellen können.
Beispiel: Ab dem 20. Januar ist eine Person aufgrund Krankheit/Unfall an der Arbeit verhindert, entsprechend werden die Familienzulagen für den laufenden Monat (Januar), sowie die drei Folgemonate (Februar-April) ausgerichtet, sobald es klar ist, dass auch im Mai keine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden kann, müssen Sie uns eine entsprechende Meldung zukommen lassen. Die Familienzulagen werden aufgrund der Meldung rückwirkend per 30. April eingestellt.